Der Sozialpsychiatrische Dienst (SpD) ist eine Fachdienst des Gesundheitsamts, daher sollte er mit bestimmtem Artikel bezeichnet werden. Zur psychiatrischen Versorgung des Gesundheitsamts gehört aber auch der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD), weshalb dieser nicht nur mitgedacht, sondern auch mit erwähnt werden sollte.
| Antrag: | Kapitel 4: Gemeinschaft gestalten – Wie wir füreinander sorgen und leben |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Dominik Pross |
| Status: | Angenommen |
| Eingereicht: | 01.04.2026, 10:48 |